Voraussetzungen
Aufgrund der langjährigen Erfahrung seit 1987 als internationale Adoptionsvermittlungsstelle und vor dem Hintergrund des Haager Übereinkommens sowie des deutschen Adoptionsrechts ergeben sich verschiedene Richtlinien für das Verfahren von Eltern für Kinder e.V., die auf die persönlichen Voraussetzungen der Bewerber abstellen:
- Eltern für Kinder e.V. nimmt Bewerber in das Verfahren auf, die zwischen 25 Jahren und 45 Jahren alt sind.
- Die Bewerber sollten in einem angemessenen Altersabstand zum Kind stehen; nach den gemeinsamen Empfehlungen der Landesjugendämter sollen zwischen Kind und älterem Elternteil bei der Ankunft des Kindes nicht mehr als 40 Jahre liegen.
- Eltern für Kinder e.V. vermittelt nur an verheiratete Bewerber. Die Ehe sollte mindestens zwei Jahre bestehen, wobei Ausnahmen hinsichtlich der Ehedauer möglich sind, wenn das Paar bereits seit längerem zusammen lebt.
- Auch Bewerber, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können in das Verfahren aufgenommen werden, sofern sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen.
- Die Stabilität im Berufsleben und in den Einkommensverhältnissen der Familie muss gesichert sein.
- Die Wohnsituation soll angemessen und stabil sein, d.h. vom Zeitpunkt der Ankunft des Kindes an soll möglichst kein Umzug zu erwarten sein.
- Eine gute Gesundheit der Antragsteller muss gesichert sein. Bei bestehender Behinderung der Antragsteller selbst oder eines ihrer Familienmitglieder ist die Vermittlung nicht ausgeschlossen, doch muss sorgfältig geprüft werden, welche Belastungen sich daraus für das Adoptivkind ergeben.
- Ein Elternteil, und zwar immer der gleiche, sollte in den ersten Tagen ständig - Tag und Nacht - für das Kind zur Verfügung stehen. Bei der Ankunft des Kindes muss ein Elternteil bereit sein, für mindestens ein Jahr Elternzeit in Anspruch zu nehmen.
Ein Antrag auf Vermittlung eines Kindes kann gestellt werden
- zwischen dem 25. und 45. Lebensjahr und
- frühestens ein Jahr nach der Geburt eines leiblichen Kindes oder nach der Ankunft eines Pflege- oder Adoptivkindes.
Wenn schon Kinder vorhanden sind,
- muss das zu vermittelnde Adoptivkind das jüngste Kind der Familie sein und
- sollte der Altersabstand zu den Geschwistern wenigstens zwei Jahre betragen.



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